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Teledienstgesetz - TDG Lt. Gesetz über die Nutzung von Telediensten sind ab 01. Januar 2002 alle im Internet vertretenen Personen und Unternehmen (natürliche oder juristischePersonen) verpflichtet, folgende Informationen auf ihren Internetseiten -leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar - zuveröffentlichen: Name und Anschrift - bei juristischen Personen zusätzlich denVertretungsberechtigten, Emailadresse, Berufsrechtliche Regelungen, Handels-, Partnerschafts-, Vereins- oder Genossenschaftsregister und dieentspr. Registernummer , gesetzliche Berufsbezeichnung, Kammerzugehörigkeit, berufsrechtlicheRegelungUmsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-IDNr) | |